Der Solidaritätszuschlag, oft kurz “Soli” genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer. Er wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der festgesetzten Steuer. Seit 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für viele Steuerzahler abgeschafft oder reduziert, gilt jedoch weiterhin für besonders hohe Einkommen und Kapitalerträge.
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