Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und Genossenschaften. Der Steuersatz beträgt derzeit 15 % des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer erhoben. Die Körperschaftsteuer wird jährlich im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung berechnet und abgeführt. Sie ähnelt der Einkommensteuer, jedoch sind hier juristische Personen die Steuerpflichtigen.
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