Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland erhoben wird, insbesondere von den evangelischen und katholischen Kirchen. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird automatisch zusammen mit der Lohn- oder Einkommensteuer eingezogen und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Sie dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben und Einrichtungen.
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