- Leistungsumfang und Durchführung des Auftrags
- Der Auftragsumfang, der vom Steuerberater zu erbringen ist, wird durch den erteilten Auftrag bestimmt. Dieser wird nach den Prinzipien ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Einhaltung der relevanten berufsrechtlichen Vorschriften und Berufspflichten durchgeführt.
- Die Berücksichtigung ausländischen Rechts erfordert eine ausdrückliche Abmachung in Textform.
- Bei Änderungen der Rechtslage nach Abschluss einer Angelegenheit ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Klienten über die Änderung oder daraus resultierende Konsequenzen zu informieren.
- Die Überprüfung der Genauigkeit und Vollständigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen ist Teil des Auftrags, wenn dies vereinbart wurde. Der Steuerberater wird die Angaben des Auftraggebers als korrekt ansehen, muss jedoch offensichtliche Fehler anmerken.
- Die Vertretung vor Behörden oder Gerichten ist nicht automatisch Teil des Auftrags und muss separat erteilt werden. Bei Abwesenheit des Auftraggebers darf der Steuerberater fristwahrende Maßnahmen ergreifen.
- Verschwiegenheitspflicht
- Der Steuerberater muss über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen Stillschweigen bewahren, außer der Klient hebt diese Verpflichtung auf. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende und gilt gleichermaßen für Mitarbeiter des Steuerberaters.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn die Offenlegung zur Wahrung der Interessen des Steuerberaters notwendig ist oder wenn dies für die Berufshaftpflichtversicherung erforderlich ist.
- Gesetzliche Auskunftsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
- Die Verschwiegenheitspflicht kann für Zertifizierungsaudits aufgehoben werden, sofern die Beteiligten entsprechend instruiert wurden.
- Einsatz von Dritten Der Steuerberater darf zur Auftragserfüllung Mitarbeiter und externe Dienstleister einbeziehen. Die Hinzuziehung von Fachexperten erfordert die Zustimmung des Klienten.
3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
- Der Steuerberater darf personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrags verarbeiten.
- Der Steuerberater kann einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.
- Bei elektronischer Kommunikation trägt der Auftraggeber anteilig die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen.
- Mängelbeseitigung
- Der Klient hat Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln, wobei dem Steuerberater die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden muss.
- Bleibt die Mängelbeseitigung aus, kann der Klient die Mängel durch einen anderen Steuerberater beheben lassen oder eine Vertragsanpassung verlangen.
- Offensichtliche Fehler können jederzeit korrigiert werden.
- Haftung
- Die Haftung für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen, ist auf 2 Millionen Euro begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für vorsätzliche Verstöße oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftungsbegrenzung gilt rückwirkend und umfasst auch Vertragsänderungen.
- Pflichten des Klienten; Ausbleiben der Mitwirkung
- Der Klient muss zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung beitragen, indem er alle notwendigen Informationen bereitstellt.
- Der Klient darf die Unabhängigkeit des Steuerberaters nicht beeinträchtigen.
- Arbeitsergebnisse des Steuerberaters dürfen nur mit dessen Zustimmung weitergegeben werden.
- Bei Einsatz von Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters beim Klienten müssen dessen Anweisungen befolgt werden.
- Bei ausbleibender Mitwirkung oder Annahmeverzug kann der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen.
- Urheberrechtschutz Die Arbeitsergebnisse des Steuerberaters sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung weitergegeben werden.
- Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
- Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, kann aber abweichend vereinbart werden.
- Für Beratungsleistungen wird eine Zeitgebühr fällig.
- Für nicht in der Verordnung geregelte Tätigkeiten gilt die vereinbarte Vergütung.
- Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Der Steuerberater kann einen Vorschuss verlangen und bei Nichtzahlung die Arbeit einstellen.
- Beendigung des Vertrags
- Der Vertrag endet mit Leistungserfüllung, Laufzeitende oder Kündigung.
- Eine außerordentliche Kündigung ist in Textform möglich.
- Bei Kündigung durch den Steuerberater sind notwendige Handlungen zu erledigen.
- Bei Vertragsende sind alle erhaltenen Materialien zurückzugeben.
- Bei vorzeitiger Beendigung richtet sich die Vergütung nach dem Gesetz.
- Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
- Der Steuerberater bewahrt Handakten für zehn Jahre auf.
- Handakten umfassen bestimmte Dokumente.
- Auf Anforderung sind die Handakten herauszugeben.
- Der Steuerberater kann die Herausgabe bis zur Begleichung seiner Gebühren verweigern.
- Sonstiges Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Klienten oder die Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.
- Teilnichtigkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
Letzte Aktualisierung: 02.01.2024